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Wohngemeinschaft „Haus Waldhof“

Allgemeine Information

Die Wohngemeinschaft „Haus Waldhof“, mit einer Kapazität von 15 Personen, ist eine Einrichtung für abstinent und clean lebende volljährige Frauen und Männer, nach der Absolvierung einer Langzeittherapie. Sie benötigen, gemäß dem Prinzip der Freiwilligkeit, in einem geschützten Wohn- und Lebensraum noch weitere Stabilisierung.
Die Wohnräume, vorwiegend Einzelzimmer, befinden sich in 2 Häusern. Außerdem gibt es Gemeinschaftsräume, Beschäftigungsräume (Holz- und Metallwerkstatt), Sanitärräume und solche für die Versorgung.

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Zielgruppe und Ziele

Das Angebot richtet sich an suchtkranke Frauen und Männer ab dem 18. Lebensjahr, mit wesentlichen seelischen und seelisch mehrfachen Behinderungen infolge Sucht im Sinne des §§ 53, 54 Sozialgesetz-buch XII und der Eingliederungsverordnung.
Bei ihnen ist eine stationäre Versorgung erforderlich und für eine begrenzte Zeit von bis zu 18 Monaten benötigen sie Unterstützung und Begleitung. Je nach ihren individuellen Beeinträchtigungen sind sie auf Anleitung und teilweise stellvertretende Ausführung bei der individuellen Basisversorgung z. B. Haushaltsführung, sozialen Lebensgestaltung, Kommunikation mit der Umwelt, Freizeitgestaltung, bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und psychosoziale Hilfen angewiesen.

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Leistungen und Angebote

Die Hilfen sind bedarfsorientiert und es werden abgestufte angemessene tagesstrukturierende Angebote vorgehalten. Persönliche Hilfen werden in Einzel- und Gruppenformen gegeben. Methoden der Leistungen sind u. a.: Übungseinheiten, Motivation, Gespräche mit suchtspezifischen Themen, Lebens und Glaubensfragen, Sozialkunde zu rechtlichen Fragen.

Inhalte sind:
Beschäftigung, lebenspraktische Anleitung, besondere psychosoziale Angebote, Bildungsangebote, Beratung, Förderung oder Begleitung auch zu Fragen der Freizeitgestaltung.

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Aufnahme

Eine Aufnahme erfolgt nur auf der Basis der Freiwilligkeit und einer erkennbaren Motivation. Das Bestehen eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens und einer Bewährungsstrafe ist einer Aufnahme
gegenüber nicht hinderlich. In einem Bewerbungsgespräch werden die Räumlichkeiten besichtigt
und die Aufnahmebedingungen besprochen. Zum Zeitpunkt des Einzuges wird im beiderseitigen Einvernehmen ein Vertrag gemäß dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz geschlossen. Gemäß der Eingliederungsverordnung ist der zukünftige Bewohner mit einem gültigen Kostenanerkenntnis des zuständigen Sozialamtes in der Einrichtung.

Kontakt
Diakonie-Krankenhaus Harz GmbH
Wohngemeinschaft „Haus Waldhof“
Westerhäuser Straße 62a
38889 Blankenburg

Telefon
03944 / 24 57

Fax
03944 / 9 54 71 29

waldhof-blankenburg@diako-harz.de