Wohnbereich “Helmut Kreutz-Haus” in Wernigerode

 

Das Helmut Kreutz-Haus stellt sich vor

 

 

Das „Helmut Kreutz Haus“ ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe laut § 131, SGB IX und bietet Platz für 39 Bewohner und Bewohnerinnen mit wesentlich seelischen, seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht in Wernigerode.

Es handelt sich um eine Wohneinrichtung im Sinne des Heimgesetzes nach dem Gesetz über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (WTG LSA).

Das Haus kann Menschen dauerhaft aufnehmen/ Bereich Wohnen und Menschen vorübergehend (befristet auf max. 18 Monaten) zur weiteren Orientierung und Stabilisierung aufnehmen/ Bereich Übergangswohnen. Ein Teil des Hauses ist barrierearm.

Betreuungsziele in der Begleitung der Bewohner/-in beider Bereiche sind die Sicherstellung der selbstbestimmten Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft und in der Gesellschaft, die Beseitigung, Überwindung oder Milderung der vorhandenen Behinderung, die Akzeptanz der Suchterkrankung und die daraus folgende notwendige Abstinenz und die Festigung der abstinenten Lebensweise. (siehe Rahmenvertrag des Landes Sachsen- Anhalt)

 

Leistungen und Angebote

Die Hilfen sind bedarfsorientiert und es werden abgestufte angemessene tagesstrukturierende Angebote vorgehalten. Persönliche Hilfen werden in Einzel- und Gruppenformen gegeben. Methoden der Leistungen sind u. a.: Übungseinheiten, Motivation, Gespräche mit suchtspezifischen Themen, Lebens und Glaubensfragen, Sozialkunde zu rechtlichen Fragen.

Inhalte sind:
Beschäftigung, lebenspraktische Anleitung, besondere psychosoziale Angebote, Bildungsangebote, Beratung, Förderung oder Begleitung auch zu Fragen der Freizeitgestaltung

 

Aufnahme

Eine Aufnahme erfolgt nur auf der Basis der Freiwilligkeit und einer erkennbaren Motivation. Der Bewohner/-in muss eine abgeschlossene Rehabilitationsmaßnahme vorweisen können. In einem Bewerbungsgespräch werden die Räumlichkeiten besichtigt und die Aufnahmebedingungen besprochen. Zum Zeitpunkt des Einzuges wird im beiderseitigen Einvernehmen ein Vertrag gemäß dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz geschlossen. Gemäß der Eingliederungsverordnung ist der zukünftige Bewohner dann mit einem gültigen Kostenanerkenntnis des zuständigen Sozialamtes in unserer Einrichtung.

 

Impressionen

 

Kontakt:

Friedemann Berendt
Fachlicher Leiter Diakonie-Suchthilfe Harz
Pulvergarten 2
38855 Wernigerode

Telefon:
03943-6695182

helmutkreutzhaus@diako-harz.de

Leistungsüberblick 

Patienteninformationen

Leitbild der DGD Kliniken

Beruf & Karriere